Unsere Leistungen

Ich biete Ihnen Diagnostik, Therapie und Beratung bei allen ergotherapeutischen Störungsbildern für privat und gesetzlich Versicherte an.

Voraussetzung

Für eine ergotherapeutische Behandlung wird eine durch den Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung (Rezept) benötigt. Auch bei privat Versicherten bedarf es einer Heilmittelverordnung, denn jede Behandlung begründet sich auf einer ärztlichen Diagnose.

Folgende Leistungen können in der Ergotherapie verordnet werden:

Motorisch-funktionelle Behandlung

… ist eine Therapieform bei krankheitsbedingten Störungen der motorischen Funktionen zur gezielten Besserung der Gelenkbeweglichkeit, der Bewegungsfunktionen und –muster und der Muskelausdauer und Belastbarkeit. Ziel der Therapie ist der Erhalt und die Verbesserung der Mobilität, um die Selbständigkeit und die Handlungsfähigkeit des Patienten im täglichen Leben und im Beruf zu fördern.

Sensomotorisch-perzeptive Behandlung

… ist eine Therapieform zur Stabilisierung und zum Aufbau der Sensibilität in allen Sinneskanälen. Schwerpunkt ist die Besserung der Körperwahrnehmung, des Gleichgewichtes sowie der Grob-, Willkür- und Feinmotorik, um Leistungen wie Schreiben, Essen  oder weitere Aktivitäten des täglichen Lebens zu erleichtern.

Hirnleistungstraining

… ist die gezielte Therapie der mentalen Funktionen bei krankheitsbedingten Störungen der Kognition. Im Vordergrund stehen die Verbesserungen der mentalen Leistungen wie Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Problemlösen, um an interpersonellen Interaktionen teilzuhaben und Aufgaben des täglichen Leben zu bewältigen.

Thermische Anwendungen

Durch thermische Anwendungen werden o.g. Behandlungen unterstützt, um Schmerzlinderung und Muskeltonusanpassungen zu erreichen.

 

Welche Behandlungsform die Passende für Ihre Bedürfnisse ist, können wir gern im persönlichen Gespräch zur Terminabsprache klären.

Kostentransparenz

Wenn ein Arzt eine ergotherapeutische Behandlung verordnet, und Sie gesetzlich krankenversichert sind, dann übernimmt die Krankenkasse i.R. die Kosten der Behandlung.

Sind Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert, und der Arzt verordnet eine ergotherapeutische Leistung, dann erstattet Ihnen die Krankenkasse die Behandlungskosten anteilig oder in vollem Umfang. Bitte informieren Sie sich daher vor Behandlungsbeginn über die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

Private Heilmittelverordnungen werden nach GebüTH (Gebührenübersicht der Therapeuten) zum 1,6-fachen Satz abgerechnet.

Folgende Leistungen sind als Selbstzahler möglich: